Mit dem Jahr 2014 wird das sogenannte SEPA-Verfahren eingeführt. Dabei verändern sich sowohl im Feld der Überweisung als auch bei der Lastschrift verschiedene Dinge. Nicht bloß neue Kontonummern und Bankleitzahlen unter dem Bezeichnung IBAN und Swift-Code werden eingeführt. Auch das Verfahrensweise, zum Beispiel bei der SEPA Lastschrift, läuft etwas anders. Aus diesem Grund sollten ebenfalls Onlineshops gut gerüstet sein.
Ganz Europa bekommt ein homogenes Zahlungssystem
Beschlossen wurde das europaweit homogene Zahlungssystem SEPA am 31.03.2012. Die Umstellung sollte ehemaligen am 1.2.2014 stattfinden, wurde jedoch um sechs Monate verschoben. Für Shops verändern sich dabei speziell im Verbindung mit die SEPA Lastschrift einige Punkte. So muss es unter anderem einen einheitlichen Mandatstext geben, wenn das Verfahren benutzt wird. Darüber hinaus wird eine sogenannte Mandatsreferenz benötigt. Das ist praktisch wie eine Seriennummer für den Lastschrifteinzug. Damit soll jedes erteilte Mandat eindeutig identifizierbar werden. Die SEPA Lastschrift erfordert darüber hinaus die Ermächtigung durch den Käufer. Diese erfolgt in der Regel durch die Unterschrift des Kunden. Ein Begleitgesetz sorgt aber dafür, dass besonders Webshops entlastet werden. So sollte die SEPA Lastschrift auch ohne ein Unterschrift des Kunden machbar sein. Der einzige Haken dabei: Die Zahlung gilt dann nach Definition des Gesetzestextes nicht als genehmigt. Doch nicht bloß das Verfahren ändert sich. Auch die Kontonummern und die Bankleitzahlen verändern sich und müssen entweder durch ein Umwandlungsprogramm oder mit Hilfe des Kunden aktualisiert werden. So gibt es jetzt mit der IBAN eine Kontonummer, die sich aus der alten BLZ, der Kontonummer sowie einigen Kennnummern für das Land und weitere Daten zusammensetzt. Außerdem ist für die Zeit des Übergangs noch der BIC, der Bank International Code, für die SEPA Lastschrift erforderlich. Dieser wird nach vollständiger Umsetzung allerdings abgeschafft.
Fristen ändern sich bei der SEPA Lastschrift
Außerdem ändern sich auch unterschiedliche Fristen bei Vorlage. So muss der Kunde 14 Tage vor Abbuchung des Geldes vom Konto über den Vorgang informiert werden. Hierbei müssen der volle Betrag sowie auch der konkrete Abbuchungstag angegeben werden. Damit die Abbuchung rechtzeitig durchgeführt wird, ist eine Vorlage der Lastschrift bei der ersten Buchung 5 Tage vor der gewünschten Buchung notwendig. Sämtliche Folgelastschriften können 2 Tage vor dem festgesetzten Zeitpunkt eingereicht werden. Auch bei dem Verwendungszweck hat sich etwas geändert. Dieser darf maximal 140 Zeichen lang sein. Damit die SEPA Lastschrift genutzt werden kann, sollte bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragt werden. Abgesehen von den rein formellen Umbauten existieren es auch noch einige technische Neuerungen. So wird jetzt das XML-Zahlenformat nach ISO 20022 benutzt.
Folgendes muss an der Software des Webshops verändert werden
Damit der Wechsel zur SEPA Lastschrift problemlos läuft, sollte in jedem Fall ein Plugin zur Umwandlung von Kontonummern und der Bankleitzahl in SEPA angebracht werden. Zu empfehlen ist es aber zu überprüfen, ob die Erweiterung zuverlässig arbeitet, da Fehler an dieser Stelle verherende Folgen haben können. Aus diesem Grund rentiert es sich, die hervorgegangenen IBAN’s und BIC’s in einem Verizifierungscheck im Internet auszuprobieren, damit diese auch valide sind. Zudem sollten Zahlungsformulare und Check-Outs auf die neuen Standards aktualisiert werden. Auch die Update zu dem persönlichen Zahlungsanbieter kann von erforderlich sein. Zusätzlich kann es erforderlich sein, sollten Liefer- sowie Rechnungsanschrift verschiedene Personen führen, dass ebenso vom Bankkonto einer anderen Person abgebucht wird. Dann ist es erforderlich, dass diese ebenfalls kontaktiert werden kann. Zu empfehlen ist es für die SEPA Lastschrift noch darüber hinaus die E-Mail Adresse der Person in der Rechnungsanschrift abzufragen. Weiterhin sollte ERP oder Abwicklungssoftware aktualisiert werden, um im Bereich der Vorkasse und bei der SEPA Lastschrift auch fehlerfrei abzurechnen. Es empfiehlt sich für das neue Verfahren eine rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um das neue Verfahren auch wirklich korrekt umzusetzen.